Eine gute Finanzbuchhaltung ist die Basis für eine weitergehende Beratung und für Sie ein wichtiges Informationsinstrument. Wir erstellen Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung unter Beachtung der steuerlichen Termine und erledigen die notwendigen Meldungen.
Wir fertigen sämtliche Steuererklärungen für unsere Mandanten unterschriftsreif an. Selbstverständlich schöpfen wir hierbei den gesetzlichen Rahmen zugunsten unserer Mandanten aus.
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften und unter Beachtung steuerlicher Ansatz- und Bewertungsvorschriften.
Auf Wunsch bieten wir Ihnen eine weitgehende Aufbereitung der Zahlen im Rahmen einer erklärenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage an. Aus der gemeinsamen Analyse der Ergebnisse gewinnen wir verlässliche Informationsgrundlagen, auf denen Sie Ihre künftigen unternehmerischen Entscheidungen sinnvoll treffen können, beispielsweise zur Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit und Erstellung eines Ratings.
Auf diese Weise können wir anstehende Bankgespräche durch geeignete Maßnahmen bereits im Vorfeld planen und positiv beeinflussen.
Die Gestaltungsberatung ist immer abhängig von der Kreativität und fachlichen Qualität des Steuerberaters. Hier gilt es schließlich nicht, die Rechtsfolge eines bereits verwirklichten Sachverhaltes zu bestimmen, sondern vielmehr darum, die Zukunft aktiv zu gestalten.
Ihr Recht soll auch Ihr Recht bleiben. Wir legen deshalb für Sie Rechtsbehelfe ein, stellen Anträge auf Änderungen oder erheben die Klage vor den Finanzgerichten.
Auch bei Auskunftsersuchen ist das Finanzamt nach der Abgabenordnung grundsätzlich verpflichtet, sich an den steuerlichen Vertreter des Steuerpflichtigen zu wenden. Wir stellen damit ein Gleichgewicht zur Finanzverwaltung her.
Auch bei der Betriebsprüfung stehen wir hilfreich zur Seite und nehmen dort als Vertreter unserer Mandanten deren Rechte wahr.
Auf uns können sich unsere Mandanten verlassen. So verbleibt die Zeit, sich auf die eigentlichen Aufgaben konzentrieren zu können.
Betriebswirtschaftliche Beratung gehört zu den unabdingbaren Tätigkeiten des steuerlichen Beraters.